Lippstadt. Die Stadt Lippstadt fördert 2026 wieder Maßnahmen an privaten Baudenkmalen Die Höhe des Zuschusses wird von der Stadt Lippstadt aufgrund der Anzahl der eingehenden Anträge festgelegt. Damit möglichst viele Eigentümer die Chance auf einen Zuschuss haben, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen Höchstbetrag von brutto 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten.
„Alle Anträge werden mit dem gleichen Prozentsatz gefördert. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist auch bei dem aktuellen Förderprogramm wieder davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Anträgen gestellt werden, um notwendige Instandsetzungen kurzfristig vorzunehmen.“ betont Carina Schwartz-Bunte, Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.
Die Förderung dient als Anreiz zur Erhaltung historischer Bausubstanz. Da Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen immer einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetz bedürfen, erfolgt eine enge Abstimmung der geplanten Maßnahmen. In einigen Fällen können dadurch höhere Baukosten entstehen. Um Eigentümern eine kleine finanzielle Entlastung zu bieten, können sie für Maßnahmen, die noch im Jahr 2026 durchgeführt werden, einen Zuschuss beantragen.
Die Anträge sind formlos mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie einem entsprechenden Kostenangebot bis zum 1. September 2026 beim Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz als unterer Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt einzureichen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme innerhalb des Jahres 2026 abgeschlossen, abgerechnet und durch einen Verwendungsnachweis dokumentiert wird. Die Einreichung der erforderlichen Belege und Nachweise muss bis spätestens 1. Dezember 2026 erfolgen.
Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz unter der Telefonnummer 02941980-438, Ansprechpartnerin ist Carina Schwartz-Bunte.