Lippstadt. Lippstadt entwickelt sein Einzelhandelskonzept weiter: Der Entwurf zur Fortschreibung des bestehenden Einzelhandelskonzepts aus dem Jahr 2016 wird ab Montag, 28. September 2026, öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich Freitag, 23. Oktober 2026, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Inhalte und Ziele der Fortschreibung zu informieren und Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.
Das Einzelhandelskonzept bildet eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Lippstadt. Seit der Aufstellung des bisherigen Konzepts im Jahr 2016 haben sich die Rahmenbedingungen des Einzelhandels deutlich verändert. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sowie städtebauliche und rechtliche Anforderungen machen eine Aktualisierung erforderlich.
Mit der Fortschreibung soll weiterhin eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben geschaffen werden. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie Handelsnutzungen innerhalb des Stadtgebiets sinnvoll gesteuert und geeignete Standorte für die weitere Entwicklung des Einzelhandels gesichert werden können.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Innenstadt. Als städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte soll das Hauptzentrum Innenstadt auch im Zuge des aktuellen Strukturwandels in seiner Versorgungsfunktion gesichert und gestärkt werden. Zugleich soll die mittelzentrale Versorgungsfunktion Lippstadts insgesamt weiterentwickelt und eine ausgewogene Einzelhandelsentwicklung auch außerhalb der Innenstadt ermöglicht werden.
Während der öffentlichen Auslegung können sich Interessierte über den Entwurf des Einzelhandelskonzepts informieren. Die Unterlagen sind online auf www.lippstadt.de in der Suche unter „Bauleitpläne in Beteiligung“ abrufbar.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienstzeiten bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, öffentlich zur Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Diese können schriftlich an die Stadt Lippstadt, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, oder per E-Mail an kerstin.koehne@lippstadt.de gerichtet werden. Auch über die genannte Internetseite besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Die Stadt Lippstadt lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich über die geplante Fortschreibung zu informieren und sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit Anregungen und Stellungnahmen zu beteiligen.